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   BVerwG, 22.03.1966 - I C 80.64   

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BVerwG, 22.03.1966 - I C 80.64 (https://dejure.org/1966,2000)
BVerwG, Entscheidung vom 22.03.1966 - I C 80.64 (https://dejure.org/1966,2000)
BVerwG, Entscheidung vom 22. März 1966 - I C 80.64 (https://dejure.org/1966,2000)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bundesrechtliche Ermächtigung eines Landesorgans zur Außerkraftsetzung von Bundesverordnungsrecht - Vorschriften des Tierzuchtgesetzes (TZG) als Grundlage für Beschränkungen durch Verwaltungsakt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1966 - I C 80.64
    Eine so allgemein gehaltene Vorschrift wie § 5 TZG reiche als Regelung der Berufsausübung oder als Bestimmung von Schranken des Eigentums nach dem Grundsatz von der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung nicht aus (BVerfGE 8, 274 [325]).

    Bei dieser Betrachtungsweise sei die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 8, 274 (325) nicht auf § 5, sondern nur auf § 1 TZG anzuwenden; § 1 aber entspreche den Grundsätzen des Rechtsstaates.

    Er folgt insoweit den Darlegungen des Berufungsgerichts, das zu Recht auf BVerfGE 8, 274 [325] und BVerwGE 10, 164 Bezug genommen hat.

  • BVerfG, 14.07.1959 - 1 BvL 28/57

    Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Tierzuchtgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1966 - I C 80.64
    Dem stehe aber entgegen, daß das Bundesverfassungsgericht den § 1 TZG für verfassungsmäßig erklärt habe (NJW 1959 S. 1627 = BVerfGE 10, 55).

    Die Revision meint das und führt dafür an, der - laut BVerfGE 10, 55 verfassungsmäßige - § 1 TZG verbiete grundsätzlich die Verwendung männlicher Tiere zur Zucht, die Ausnahmen, die das Gesetz für gekörte (§ 4) und mit Deckerlaubnis (§ 5) versehene Tiere zulasse, seien stets Vergünstigungen, und deshalb könnten Einschränkungen des Umfangs dieser Ausnahmen nie verfassungswidrig sein.

  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58

    Bestimmtheit einer Rechtsverordnung

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1966 - I C 80.64
    Gesetz im Sinne der beiden Grundrechtsvorschriften ist jede Rechtsnorm; es würde also auch eine Rechtsverordnung genügen (BVerfGE 8, 71 [79]).
  • BVerwG, 23.02.1960 - I C 240.58

    Rechtmäßigkeit eines Verbots des Schutzmittelverkaufs aus Straßenautomaten -

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1966 - I C 80.64
    Er folgt insoweit den Darlegungen des Berufungsgerichts, das zu Recht auf BVerfGE 8, 274 [325] und BVerwGE 10, 164 Bezug genommen hat.
  • BVerfG, 10.05.1960 - 2 BvL 76/58

    Ermächtigungsadressaten

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1966 - I C 80.64
    Nachdem das Berufungsgericht die Verordnung vom 29. Juli 1960 als rechtsgültig angewendet und so die Zuständigkeit des Ministers stillschweigend anerkannt hat, ist die wirksame Aufhebung der Ersten Verordnung vom 29. Juli 1960 in diesem Rechtsstreit revisionsgerichtlich auch nicht aus Zuständigkeitsgründen in Zweifel zu ziehen (§§ 137 Abs. 1 und 173 VwGO; § 562 ZPO; im übrigen s. aber BVerfGE 11, 77 [86]).
  • BVerfG, 22.01.1963 - 2 BvL 11/62

    Tierzuchtgesetz I

    Auszug aus BVerwG, 22.03.1966 - I C 80.64
    Allerdings war die Nennung der Obersten Landesbehörde in der Ermächtigungsvorschrift des § 11 Abs. 1 TZG durch Art. 129 Abs. 1 Satz 1 GG auf die nunmehr sachlich zuständige Stelle umgestellt, da das vor dem Zusammentritt des Bundestages ergangene Tierzuchtgesetz nach Art. 123, 125 Nr. 1 und 74 Nr. 17 GG als Bundesrecht fortgalt (BVerfGE 15, 268 [273]).
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